Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Unfall

Die meisten Geschädigten, die das erste mal in einen Unfall verwickelt sind und mit einem Unfallgutachten in Kontakt kommen, sind meist überrascht darüber, wie viel eine kleine Deformierung an ihrem Fahrzeug ausmacht. Die Kosten der Reparatur Ihres Fahrzeuges sind nicht die alleinigen Ansprüche die Sie stellen können. Die nachfolgende Liste soll aufgeben, welche Ansprüche Sie geltend machen können:

 Die freie Auswahl des Kfz-Sachverständigen (Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen)
 Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl (Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen)
Sie haben die freie Werkstattwahl, in der Sie ihr Fahrzeug instand setzen lassen wollen.
 Anspruch auf Wertminderung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
 Anspruch auf einen Mietwagen bzw. Nutzungsausfall
 Anspruch auf Fahrzeug-Verbringungskosten.

Unfälle mit Beteiligung ausländischer Fahrzeugen oder im Urlaub

Bei einem Unfall mit einem ausländischen Kfz in Deutschland gilt deutsches Verkehrsrecht.
In den meisten Fällen können wir für Sie den Schaden regulieren. Zwingend notwendig hierfür sind die Unfall-Daten (die grüne Karte, Fahrzeugkennzeichen des Unfallbeteiligten, Versicherungsschein des Unfallbeteiligten (wenn vorhanden), Vor-, Nachname und komplette Anschrift des Unfallbeteiligten)

Bei Verkehrsunfällen im Ausland gilt das Recht des Unfallortes. Dies bedeutet: Wir können, wenn Sie wünschen, den Schaden für Sie regulieren, jedoch nach Recht des jeweiligen Landes.