Wann muss ein Unfallgutachten erstellt werden?

Als Geschädigter bei einem Unfall haben Sie zwar das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, um das exakte Ausmaß des entstandenen Schadens zu eruieren, doch werden die Kosten des Gutachtens erst dann von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn die verursachten Schäden den Wert von 750€ übersteigen.
Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob der entstandene Schaden geringer ist, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Bei einem klärenden kostenlosen Telefonat, können wir schon gut abschätzen, ob dies der Fall ist und Sie entsprechend beraten.

Sollten Sie nur einen Kostenvoranschlag benötigen, erstellen wir Ihnen diesen selbstverständlich gerne.
Viele Kfz-Werkstätten berechnen, als Aufwandsentschädigung der Erstellung eines Kostenvoranschlages, 10% der errechneten Netto-Kosten des Kostenvoranschlages.
Melden Sie den Wunsch eines Kostenvoranschlages bei uns an, ist dieser für Sie kostenlos!